Kompostierbare Druckfarben

Die europäische Norm DIN EN 13432 zur industriellen Kompostierbarkeit deckt Verpackungen als Ganzes ab und besagt, dass das gesamte Produkt als vollständig biologisch abbaubar und kompostierbar gilt, wenn innerhalb von maximal sechs Monaten mindestens 90% Prozent des Materials zu Wasser, Kohlendioxid und Biomasse abgebaut sind. In diesem Zusammenhang sind Druckfarben Bestandteile von Verpackungen, deren Kompostierbarkeit auch von den entsprechenden Eigenschaften des jeweiligen Substrats abhängt.

Eine Voraussetzung für die Einhaltung der Norm besteht darin, dass pro Farbe nicht mehr als 1% und für alle Farben zusammen nicht mehr als 5% Anteil an der Verpackung erreicht werden. Außerdem dürfen sie die vorgegebenen Grenzwerte für Schwermetalle nicht überschreiten. Die Zertifizierung „OK Compost Home“ garantiert die Sicherstellung dieser Voraussetzungen.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass zur Herstellung kompostierbarer Druckerzeugnisse eine Formulierung neuartiger Druckfarben, bestehend aus biologisch abbaubaren und/oder natürlichen Bindemitteln und Pigmenten, nicht zwingend notwendig ist. Die Zertifizierung bedruckter Verpackungen nach DIN EN 13432 ist also grundsätzlich auf Basis der Option „nicht biologisch abbaubare Komponente“ möglich, vorausgesetzt, jede einzelne Druckfarbe wurde gemäß den Anforderungen für Schwermetall- und Fluorgehalte, speziell ausgewählt.